Über uns


Die Kanzlei BISCHOF Rechtsanwälte wurde 1966 von Rechtsanwalt Kurt Bischof gegründet, der zuvor bereits mehrere Jahre in einer verkehrsrechtlich ausgerichteten Kanzlei tätig war. Rechtsanwalt Kurt Bischof arbeitete mit verschiedenen Partnern zusammen, bis 1993 sein Sohn Rechtsanwalt Cord Bischof in die Kanzlei eintrat. 1996 trat seine Tochter Rechtsanwältin Julia Bischof in die Kanzlei ein.

Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt im Verkehrs- sowie im Arbeitsrecht. Wir sind bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten tätig. Zu unseren Mandanten zählen Unternehmen ebenso wie Privatpersonen.

Arbeitsrecht


Ob Sie eine Kündigung erhalten haben, Ihnen die Überstundenvergütung nicht gezahlt oder der Urlaub verwehrt wurde: Sie sollten sich bei arbeitsrechtlichen Problemen frühzeitig anwaltlich beraten lassen. Schon eine Erstberatung kann dafür sorgen, dass Sie bei sich anbahnenden Streitigkeiten die Weichen richtig stellen und keine Fehler machen, die Sie am Ende teuer bezahlen. Außerdem laufen im Arbeitsrecht teilweise recht kurze Fristen. Untätigkeit kann daher leicht zu Rechtsverlusten führen.

Verkehrszivilrecht


Ob Sie einen Verkehrsunfall hatten, Ihre Kaskoversicherung den Schaden nicht oder nicht vollständig zahlen will oder Ihnen jemand ein mangelhaftes Fahrzeug verkauft hat: Wir setzen Ihre Ansprüche durch. Vor allen Dingen erklären wir Ihnen auch, welche Ansprüche Sie überhaupt haben. Oder wußten Sie, dass Sie bei erheblichen Verletzungen infolge eines Verkehrsunfalles einen sogenannten Haushaltsführungsschaden geltend machen können? Die gegnerische Versicherung wird Sie auf derartige Schadenpositionen jedenfalls nicht aufmerksam machen – wir schon. Und ein Unfall ist ärgerlich genug. Da sollten Sie zumindest vollständig entschädigt werden.

Verkehrsordnungswidrigkeiten und -strafsachen


Ob Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, der Verkehrsunfallflucht oder der Trunkenheit im Verkehr bezichtigt werden: Wir verteidigen Sie auch bei Verkehrsordnungswidrigkeiten und -strafsachen. So haben Bußgeldbescheide manchmal schon deshalb keinen Bestand, weil die Bußgeldstelle nicht den korrekten Verfahrensweg eingehalten hat. Oder weil die Messung eben doch nicht so ganz korrekt war. Und selbst wenn sich ein Entzug der Fahrerlaubnis nicht vermeiden lassen sollte: Wir kennen den Weg, auf dem Sie die Sperrfrist verkürzen können.

Adresse

BISCHOF Rechtsanwälte
Hallerstr. 70 | 20146 Hamburg


Tel.: +49 40 44 40 66
Fax: +49 40 44 40 65


info@bischof-rechtsanwaelte.de