Ein Geschädigter, der im Wege der konkreten Schadensabrechnung Ersatz der Kosten für ein fabrikneues Ersatzfahrzeug begehrt, muss sich einen Nachlass für Menschen mit Behinderung anrechnen lassen, den er vom Hersteller aufgrund von diesem generell und nicht nur im Hinblick auf das Schadensereignis gewährter Nachlässe erhält.
Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14.07.2020, VI ZR 268/19