Auffahrunfall auf der Autobahn

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Auffahrunfall Autobahn
Auffahrunfall Autobahn

Auch bei Auffahrunfällen auf Autobahnen kann der erste Anschein dafür sprechen, dass der Auffahrende den Unfall schuldhaft verursacht hat, da er entweder den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat oder unaufmerksam war oder mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren ist. Hat der Vorausfahrende aber beispielsweise unmittelbar zuvor einen Spurwechsel vorgenommen, entfällt der Anscheinsbeweis. Diesen Spurwechsel muss der Auffahrende aber beweisen. Kann er dies nicht, haftet er für die Folgen des Unfalles allein.

Urteils des Bundesgerichtshofs vom 13.12.2016, VI ZR 32/16