Nach Auffassung des Saarländischen Oberlandesgerichts Saarbrücken übernimmt ein privater Verkäufer durch die Angabe, das Fahrzeug sei unfallfrei, gegenüber dem gewerblichen Ankäufer regelmäßig keine Beschaffenheitsgarantie dafür, dass das Fahrzeug auch vor seiner Besitzzeit keinen Unfall erlitten hat.
Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 06.07.2016, 2 U 54/15