Außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Kochs wegen Kirchenaustritts

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Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat festgestellt, dass der Verbleib in der christlichen Religionsgemeinschaft im Hinblick auf die Bedeutung der beruflichen Tätigkeit eines Kochs in einer Kita für die Bekundung des Ethos nicht notwendig und somit auch nicht „wesentlich“ ist. Das Gericht hat aber auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt.

Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 10.02.2021, 4 Sa 27/20