Während der Corona-Pandemie dürfen Betriebsratsmitglieder per Videokonferenz an Sitzungen teilnehmen. In einem vom Arbeitsgericht Köln entschiedenen Fall wollte der Arbeitgeber das nicht dulden. Das Arbeitsgericht hat daraufhin entschieden, dass Betriebsratsmitglieder bis Ende Juni 2021 von ihren Privatwohnungen aus an Sitzungen per Videokonferenz teilnehmen dürfen. Das gelte insbesondere dann, wenn im Betrieb die entsprechenden Vorschriften der Corona-Arbeitsschutzverordnung nicht eingehalten werden könnten.
Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 24.03.2021, 18 BVGa 11/21