Eltern haften für ihre Kinder

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Eltern haften für ihre Kinder
Eltern haften für ihre Kinder

Man kennt den Satz von Baustellenschildern: „Eltern haften für ihre Kinder“. Oftmals ist dies allerdings gar nicht der Fall. Eltern haften nämlich nur dann für ihre Kinder, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und da ist die Rechtsprechung nicht so streng, wie manch ein Geschädigter sich dies wünscht. Man kann von Eltern eben nicht erwarten, dass sie stets und ständig hinter ihrem Nachwuchs herlaufen.

Manchmal haften Eltern eben doch, wie ein Fall des Amtsgerichts Hamburg-Altona zeigt: Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Mutter ihre 9-jährige Tochter auf einem Parkplatz Fahrrad fahren lassen. Die Tochter war auf dem Hauptweg des Parkplatzes verkehrswidrig von der rechten Fahrbahnseite nach links gefahren und dort gegen einen Audi geprallt, der den Hauptweg in Schrittgeschwindigkeit befuhr. Die Tochter hatte sich während der Fahrt noch umgedreht und sich mit ihrer Mutter unterhalten. Die Mutter nahm das Verhalten ihrer Tochter aber nicht zum Anlass, diese an das Rechtsfahrgebot zu erinnern. Das Amtsgericht Hamburg-Altona hat die Mutter daraufhin vollen Umfanges zum Schadensersatz verurteilt.

Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Altona vom 11.06.2018, 318a C 115/17