Was vielen, insbesondere jungen Leuten nicht bewusst ist: Auch ein E-Scooter ist ein Kraftfahrzeug, das man besser nicht betrunken steuern sollte. So hat das Amtsgericht Fürth einen 19-jährigen, der mit 1,61 Promille mit einem E-Scooter fuhr, 40 Stunden gemeinnützige Arbeit auferlegt sowie ein Fahrverbot für die Dauer von 6 Monaten verhängt. Das Landgericht Halle war da gnädiger, s. o.
Urteil des Amtsgerichts Fürth vom 03.07.2020, 462 Ds 606 Js 54600/20 jug.