Fehlende Unfallfreiheit als Sachmangel beim Gebrauchtwagenkauf

Veröffentlicht am Kategorisiert in Verkehrszivilrecht Verschlagwortet mit , ,
Fehlende Unfallfreiheit Sachmangel Gebrauchtwagenkauf
Fehlende Unfallfreiheit Sachmangel Gebrauchtwagenkauf

Auch beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs kann der Käufer, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, erwarten, dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als Bagatellschäden gekommen ist. Die Frage ist dann allerdings, was noch alles ein Bagatellschaden ist.

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs ist ein Bagatellschaden nur ein solcher, der den Kaufentschluss des Käufers bei vernünftiger Betrachtungsweise nicht beeinflussen kann. Das sind nach Auffassung des Bundesgerichtshofs nur ganz geringfügige äußere (Lack-)Schäden, nicht hingegen andere (Blech-)Schäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering war. Ob das Fahrzeug nach dem Unfall fachgerecht repariert wurde, ist dabei nicht von Bedeutung. Allein die Tatsache, dass das Fahrzeug bei einem Unfall einen erheblichen Schaden erlitten hat, stellt einen Sachmangel dar.

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10.10.2007, VIII ZR 330/06.