Mietwagenkosten bis zur Lieferung des bereits bestellten Neufahrzeuges

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Hat der Geschädigte bereits vor dem Unfall ein neues Fahrzeug bestellt und wollte er das dann bei einem Unfall beschädigte Fahrzeug bis zur Lieferung des Neufahrzeuges weiter nutzen, kann er bis zum Erhalt des bestellten Fahrzeuges einen Mietwagen beanspruchen.

Hintergrund ist, dass man vom Geschädigten nicht verlangen kann, dass er sich zunächst noch ein anderes Neu- oder Gebrauchtfahrzeug zulegt und sich dann entweder gegenüber der Verkäuferin des Neufahrzeuges schadensersatzpflichtig macht, weil er das bestellte Fahrzeug nicht abnimmt oder er das zusätzlich erworbene Fahrzeug gegebenenfalls mit beträchtlichen Verlusten wieder veräußern muss. Das Gericht geht davon aus, das Aufwand und Risiko, die mit einem solchen Zwischenkauf verbunden sind, in keinerlei Verhältnis zu den Mietwagenkosten stehen. Die Mietwagenkosten betrugen im entschiedenen Fall allerdings auch lediglich € 25,17 pro Tag netto.

Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Harburg vom 19.02.2021, 643 C 164/20.