Nutzungsausfall für Wohnmobil

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Wohnmobil
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Wer mit einem Pkw verunfallt und diesen während der Reparatur nicht nutzen kann, kann grundsätzlich eine Nutzungsausfallpauschale beanspruchen. Wie aber verhält es sich, wenn ein Wohnmobil bei einem Unfall beschädigt wurde?

Nach Auffassung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg kommt eine Nutzungsausfallentschädigung bei Beschädigung eines Wohnmobils, das ausschließlich Freizeitzwecken dient, nicht in Betracht. Anders verhält es sich aber, wenn der Geschädigte das Wohnmobil eben nicht nur zu reinen Freizeitzwecken nutzt, sondern auch wie einen normalen Alltags-Pkw. Auch hier kann die Nutzungsausfallentschädigung aber lediglich für den Verlust der mit dem Fahrzeug erreichbaren (Alltags-)Mobilität beansprucht werden. Der entgangene Freizeitwert wird also nicht entschädigt. Im zugrunde liegenden Fall wurde dem Geschädigten aber für die Dauer, in der sein Wohnmobil der Marke Hymer Baujahr 2001 repariert wurde, im Jahr 2018 eine Nutzungsausfallpauschale von € 79,00 pro Tag zugesprochen.

Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 22.02.2019, 15 U 8/19