Nutzungsausfallentschädigung für beschädigtes Motorrad

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Nutzungsausfallentschädigung beschädigtes Motorrad
Nutzungsausfallentschädigung beschädigtes Motorrad

Hat ein Geschädigter lediglich ein Motorrad als einziges Kraftfahrzeug und nutzt dieses nicht nur zu reinen Freizeitzwecken, so hat auch ein Motorradfahrer für die Dauer der Reparatur bzw. Ersatzbeschaffung Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Das gilt jedenfalls für den Zeitraum, in dem er – auch im Hinblick auf die Wetterlage – das Motorrad genutzt hätte.

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23.01.2018, VI ZR 57/17