Radfahrender Rotlichtsünder Kontra betrunkener Autofahrer

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Im Februar 2020 hatte das Landgericht Hamburg einen Fall zu entscheiden, in dem feststand, dass ein Radfahrer bei Rotlicht in die Kreuzung eingefahren ist. Ferner stand fest, dass der Autofahrer, mit dem er dort kollidierte, mehr als 1 Promille Alkohol im Blut hatte.

Was allerdings nicht feststand war, ob der Autofahrer zu schnell fuhr oder ob sich seine Alkoholisierung auf den Unfall in irgendeiner Form ausgewirkt hat. Das Landgericht Hamburg kam zu dem Ergebnis, dass der Radfahrer für den Schaden allein haftet.

Urteil des Landgerichts Hamburg vom 20.02.20, 331 O 403/17