Unfall durch Mülltonnen auf Radweg

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In dem vom Landgericht Frankenthal am 24.09.2021 entschiedenen Fall hatte ein Radfahrer einen Radweg befahren und auf diesem schon von Weitem zwei auf diesem Radweg abgestellte Mülltonnen erkannt. Diese versuchte er zu umfahren, stürzte dabei aber und verletzte sich schwer. Daraufhin verlangte er vom zuständigen Abfallentsorgungsunternehmen Schadensersatz. Seiner Auffassung nach sei es ihm nicht möglich gewesen, die Mülltonnen gefahrlos zu umfahren. Das Abstellen der Mülltonnen auf dem Radweg stelle daher eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht dar.

Das Landgericht Frankenthal wies die Klage ab, da es das ganz überwiegende Verschulden beim Radfahrer sah. Den Urteilsgründen zufolge könne das Abstellen von Mülltonnen auf einem Radweg zwar durchaus eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht sein. Schließlich seien die Tonnen ein ruhendes Hindernis, das den Verkehrsfluss erheblich beeinträchtigen könne. Wenn dieses ruhende Hindernis aber schon von Weitem erkennbar sei, muss der Radfahrer eben mit ausreichendem Abstand ausweichen. Hält er diesen Abstand nicht ein und stürzt deshalb, so sei dies ganz überwiegend auf seine eigene grob fahrlässige Fahrweise zurückzuführen. Wenn er sich selbst bewusst dazu entscheidet, derart knapp an den Mülltonnen vorbeizufahren, dass es zum Sturz kommen konnte, obwohl er auch weiträumig hätte ausweichen können, schließe dieses Mitverschulden alle seine etwaigen Ansprüche aus.

Urteil des Landgerichts Frankenthal vom 24.09.2021, Az. 4 O 25/21