Verbesserung des Persönlichkeitsrechts bei Bildaufnahmen

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Verbesserung des Persönlichkeitsrechts bei Bildaufnahmen
Verbesserung des Persönlichkeitsrechts bei Bildaufnahmen

Zum 01.01.2021 wurde § 201a StGB auch auf Bildaufnahmen, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellen, erweitert. Damit soll zum Beispiel das Fotografieren von Verstorbenen durch Schaulustige an einem Unfallort sanktioniert werden.

Schon zuvor war es allerdings verboten, Fotos herzustellen, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellen oder derartige Fotos zu übertragen und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person zu verletzen.