Vermehrte Bedürfnisse: Unentgeltliche Pflegetätigkeit durch Angehörige

Veröffentlicht am Kategorisiert in Verkehrszivilrecht Verschlagwortet mit , ,
Unentgeltliche Pflegetätigkeit
Unentgeltliche Pflegetätigkeit

Wer sich bei einem Unfall derart verletzt hat, dass er anschließend einer Pflege durch Dritte bedarf, kann den Betreuungsaufwand durch nahe Angehörige, der über die üblicherweise im Krankheitsfall zu erwartende persönliche Zuwendung innerhalb der Familie hinausgeht, als vermehrte Bedürfnisse geltend machen.

Die dem Geschädigten gegenüber unentgeltlich erbrachte Pflegetätigkeit durch nahe Angehörige ist im Rahmen des Erforderlichen unabhängig davon angemessen abzugelten, ob diese einen Verdienstausfall erlitten haben oder nicht. Die Höhe des zu ersetzenden Schadens richtet sich dabei grundsätzlich nach dem Nettolohn einer vergleichbaren entgeltlich eingesetzten Pflegekraft und regelmäßig nicht nach dem entgangenen Verdienst des Angehörigen.

Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 09.04.2019, VI ZR 377/17