Immer häufiger wurden in den vergangenen Jahren Verkehrsunfälle durch Dashcams aufgezeichnet. Die Frage, ob derartige Aufzeichnungen überhaupt rechtmäßig sind und ob sie in einem Zivilprozess verwertbar sind, war dabei lange Zeit umstritten.
Der Bundesgerichtshof hat sich mit diesen Fragen in einer Entscheidung vom 31.08.2018 befasst. Danach ist die permanente und anlasslose Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens mit den datenschutzrechtlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes nicht vereinbar. Die Verwertung dieser Aufzeichnungen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess ist aber dennoch zulässig.
Urteil des BGH vom 15.05.2018, VI ZR 233/17