Kündigung eines Lehrers mit Tätowierungen aus der rechtsextremen Szene wirksam

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Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in seinem Urteil vom 11.05.2021 festgestellt, dass die außerordentliche Kündigung eines Lehrers mit Tätowierungen, wie sie in rechtsradikalen Kreisen verwendet werden, wirksam ist. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, diese Tätowierungen ließen auf fehlende Eignung als Lehrer schließen.

Zur Eignung als Lehrer gehöre eben auch die Gewähr der Verfassungstreue. Aus den zum Zeitpunkt der Kündigung vorliegenden Tätowierungen („Meine Ehre heißt Treue“) könne auf eine fehlende Verfassungstreue geschlossen werden. Daran ändere es auch nichts, dass der Lehrer unterhalb des Hosenbundes die ergänzenden Worte („Liebe Familie“) tätowiert hatte. Die beanstandete Tätowierung trug der Lehrer in Frakturschrift über dem Oberkörper. Die ergänzenden Worte unterhalb des Hosenbundes wären regelmäßig nicht zu sehen.

Und da für das Vorliegen eines Kündigungsgrundes auf den Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung abzustellen sei, komme es auf eine etwa erfolgte zwischenzeitliche Änderung oder Ergänzung der Tätowierung auch nicht maßgeblich an.

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.05.2021, 8 Sa 1655/20